Seit dem 1. August 2005 ist die Tagespflege durch das BayKiBiG in die gesetzliche Förderung aufgenommen und wurde somit zur „Qualifizierten Tagespflege“ aufgewertet.
Seit dem 1. August 2005 ist die Tagespflege durch das BayKiBiG in die gesetzliche Förderung aufgenommen und wurde somit zur „Qualifizierten Tagespflege“ aufgewertet.